Allgemeine Bedingungen
ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN VON BLIX AUTOMOTIVE
EINGETRAGEN BEI DER HANDELSKAMMER UND DEM INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER IN TIEL
Artikel 1. Allgemeines
- Alle unsere Angebote, Vereinbarungen und deren Ausführung unterliegen ausschließlich diesen Bedingungen. Abweichungen müssen ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart werden.
- Im Folgenden versteht man unter:
- Jegliche Ware: die Waren, Materialien oder Dienstleistungen im weitesten Sinne des Wortes.
- Der Auftraggeber/Käufer/Vertragspartner: die natürliche oder juristische Person, mit der die Lieferung vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer/Verkäufer/Lieferant: Blix Automotive in Heteren.
- Angebot: das Angebot des Lieferanten, bei dem er erklärt, in einem bestimmten Fall oder bei Gelegenheit eine Ware zu liefern bzw. eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen.
- Der Auftrag: der Auftrag zur Lieferung einer Ware bzw. zur Erbringung einer Dienstleistung.
- Die Bedingungen: diese Allgemeinen Lieferbedingungen von Blix Automotive Heteren.
- Unsere Bedingungen haben stets Vorrang vor den von der Gegenpartei verwendeten Bedingungen, selbst wenn andersweitig Vorrang vereinbart wurde. Außerdem lehnen wir im Voraus alle Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber ab.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
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Artikel 2. Angebote
- Alle Angebote sind einen Monat gültig, es sei denn, das Angebot gibt etwas anderes an.
- Jegliche Kostenvoranschläge, Pläne oder andere Unterlagen, die einem Angebot beiliegen, bleiben jederzeit unser Eigentum und müssen auf erste Anfrage frei an uns zurückgesandt werden. Ohne unsere Zustimmung dürfen diese weder vervielfältigt noch Dritten zur Einsicht gegeben werden.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme des Angebots den Verkäufer/Auftragnehmer erreicht hat.
- Werden in der Annahme Vorbehalte oder Änderungen im Vergleich zum Angebot vorgenommen, kommt der Vertrag abweichend von dem unter 3. genannten erst zustande, wenn der Verkäufer/Auftragnehmer dem Käufer/Auftraggeber schriftlich bestätigt hat, mit diesen Abweichungen vom Angebot einverstanden zu sein.
Artikel 3. Vertrag und Änderungen
- Vorbehaltlich des Folgenden kommt ein Vertrag mit uns erst zustande, nachdem wir einen Auftrag schriftlich angenommen oder bestätigt haben, wobei das Datum der Bestätigung entscheidend ist. Die Auftragsbestätigung gilt als richtige und vollständige Wiedergabe des Vertrags.
- Jeder Vertrag wird unsererseits unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die Gegenpartei – ausschließlich nach unserer Beurteilung – ausreichend kreditwürdig für die finanzielle Erfüllung des Vertrags erscheint. Wir sind berechtigt, von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangen, dass sowohl den Zahlungs- als auch den anderen Verpflichtungen nachgekommen werden kann, bevor (weiter) geleistet wird.
- Alle technischen Anforderungen, die von der Gegenpartei an die zu liefernden Waren gestellt werden und die von den normalerweise geltenden Anforderungen abweichen, müssen bei Abschluss des Kaufvertrags von der Gegenpartei ausdrücklich schriftlich mitgeteilt werden.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, uns rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die korrekte Ausführung des Vertrags erforderlich sind.
- Änderungen des Vertrages und Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen Käufer/Auftraggeber und Verkäufer/Auftragnehmer vereinbart wurden.
- Führen Änderungen zu einer Erhöhung oder Senkung der Kosten, so ist eine daraus resultierende Änderung des Kaufpreises schriftlich zwischen den Parteien zu vereinbaren.
- Im Falle einer Einigung über die Änderung des Kaufpreises liegt ein Streit zwischen den Parteien vor, auf den Artikel 15 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar ist.
- Wenn die Gegenpartei einen abgeschlossenen Vertrag kündigen möchte, werden 80 % des Auftragswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) als Stornokosten berechnet, unbeschadet unseres Rechts auf vollständigen Schadenersatz, einschließlich entgangenen Gewinns.
Artikel 4. Qualität und Beschreibung
- Der Verkäufer/Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer/Auftraggeber, ihm die Waren gemäß der Beschreibung, Qualität und Menge zu liefern, die in dem (gegebenenfalls nachträglich geänderten) Angebot spezifiziert sind, oder die Dienstleistungen wie im Angebot angegeben zu erbringen.
- Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, ihm Waren zu liefern, die aus hochwertigen Materialien bestehen, von solider Verarbeitung sind und die Leistungen erbringen, wie im Angebot beschrieben.
- Der Verkäufer/Auftragnehmer garantiert nicht, dass die Waren für den Zweck geeignet sind, für den sie der Käufer/Auftraggeber bestimmt, auch nicht, wenn dieser Zweck dem Verkäufer bekannt gemacht wurde, es sei denn, das Gegenteil wurde zwischen den Parteien vereinbart.
- Der Verkäufer haftet niemals für Abweichungen in Größen und Gewichten.
- Die Gegenpartei akzeptiert alle geringfügigen und/oder üblichen Abweichungen in Farbe, Design und Ausführung der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen, so dass diese niemals Anlass zu irgendeiner Beanstandung geben können. Verfärbungen von Materialien, die handelsüblich allgemein zugelassen sind, berechtigen niemals zum Ersatz und/oder zur Schadenersatzforderung.
Artikel 5. Lieferung
- Ab dem Zeitpunkt des Abschlusses eines Kaufvertrages gehen die gekauften Gegenstände auf das Risiko der Gegenpartei über. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die Wohnung oder das Unternehmen der Gegenpartei. Frei-Haus-Lieferung erfolgt nur, wenn und soweit dies mit uns und der Gegenpartei vereinbart und auf der Rechnung oder anderweitig angegeben ist.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Waren und deren Verpackung sofort nach Lieferung auf Mängel und/oder sichtbare Beschädigungen zu überprüfen bzw. diese Überprüfung durchzuführen, nachdem wir mitgeteilt haben, dass die Waren zu ihrer Verfügung stehen.
- Eventuelle Mängel und/oder Beschädigungen, die bei Lieferung vorhanden sind, müssen von der Gegenpartei auf dem Lieferbeleg, der Rechnung und/oder den Transportdokumenten angegeben werden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass sie die gelieferten Waren genehmigt hat. In diesem Fall werden diesbezügliche Beschwerden nicht mehr berücksichtigt.
- Der Liefertermin ist in der Bestellung festgelegt und wird immer annähernd festgelegt. Der Zeitraum beginnt erst, wenn wir alle von der Gegenpartei oder in deren Namen bereitzustellenden Informationen erhalten haben.
Artikel 6. Risiko
- Wenn beim Verkäufer berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers besteht, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung der Waren zu verzögern, bis der Käufer Sicherheit für die Zahlung geleistet hat. Der Käufer haftet für den durch diese verzögerte Lieferung entstehenden Schaden.
- Wenn der Verkäufer auf Wunsch des Käufers gemäß den Bestimmungen des vorherigen Absatzes den Versand verzögert, sind die Waren und etwaige Gegenstände, auf denen oder in die das von uns verkaufte Gut eingebaut ist, bis zur Lieferung an den Käufer auf dessen Risiko. Eigentumsrechte bleiben bis zur Lieferung an den Auftragnehmer bestehen.
- Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt die Gegenseite alle Risiken, einschließlich Schuld/Nachlässigkeit des Spediteurs.
Artikel 7. Umtausch und Reklamation
- Umtausch ist nur innerhalb von zehn Tagen mit Vorlage des Kaufbelegs möglich, sofern die Waren unbenutzt, unverändert und unbeschädigt sind.
- Bei Rückgabe von Waren erhält der Käufer einen Gutschein: Der Käufer hat niemals Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
- Die Umtauschmöglichkeit bezieht sich niemals auf Waren, die vom Auftragnehmer auf ein Gut des Auftraggebers montiert bzw. befestigt wurden, sowie auf herabgesetzte Artikel.
- Etwaige Reklamationen werden nur bearbeitet, wenn sie uns innerhalb von zehn Tagen nach Erbringung der betreffenden Leistung schriftlich und direkt unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Beschwerden, versehen mit Fotos, erreicht haben.
- Etwaige Reklamationen und Abweichungen werden von uns in Bezug auf das durchschnittliche Exemplar der betreffenden Lieferung und nicht auf einzelne Exemplare bewertet.
- Wenn die Reklamation von uns für berechtigt befunden wird, sind wir ausschließlich verpflichtet, die vereinbarte Leistung nachzuerbringen. Nur wenn und soweit die Reklamation für berechtigt befunden wird, wird die Zahlungsfrist der Gegenseite bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, an dem die Reklamation zu unserer Zufriedenheit abgewickelt ist.
- Sollten die von uns gelieferten Waren in irgendeiner Weise behandelt, verändert oder beschädigt werden oder nicht gemäß den gesetzlichen Vorschriften oder allgemein anerkannten Normen gelagert, transportiert oder aufbewahrt werden, oder an Dritte weiterverkauft werden, verfällt das Reklamationsrecht.
Artikel 8. Garantie
- Der Auftragnehmer wird die Mängel und Defekte an einer durch den Auftragnehmer gebauten und/oder neu gelieferten Sache oder Bearbeitung, die innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Lieferung dieser Sache durch den Auftragnehmer auftreten und gemeldet werden, kostenlos beheben.
- Sollten die vom Auftragnehmer gelieferten Waren nicht auf die richtige Weise verwendet oder vom Auftraggeber verändert oder beschädigt werden, oder nicht gemäß den gesetzlichen Vorschriften, allgemein anerkannten Normen oder dem vorgesehenen Gebrauch gelagert, transportiert oder aufbewahrt werden, verfällt das Garantieanspruchsrecht.
Artikel 9. Eigentumsübergang
- Gelieferte Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle unsere aufgrund der Vereinbarung durchgeführten oder noch durchzuführenden Lieferungen und Arbeiten einschließlich Zinsen und Kosten von der Gegenpartei bezahlt wurden. Im Falle einer Zahlungsaufschiebung, Insolvenz, Zahlungsspätung, Auflösung der Gegenpartei oder Tod, wenn die Gegenpartei eine natürliche Person ist, sind wir berechtigt, die Bestellung ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Eingreifen ganz oder teilweise zu stornieren und den unbezahlten Teil der gelieferten Ware zurückzufordern. Stornierung und Rücknahme lassen unser Recht auf Schadensersatz für Verlust oder Schaden unberührt. In diesen Fällen wird jede Forderung unsererseits gegen die Gegenpartei sofort und vollständig fällig.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände mit der notwendigen Sorgfalt und erkennbar als unser Eigentum aufzubewahren und gegen alle gängigen Risiken zu versichern.
- Wir sind jederzeit berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände bei der Gegenpartei oder deren Halter entfernen zu lassen, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Gegenpartei wird uns auf erste Aufforderung alle notwendigen Mitwirkung und Zugang gewähren.
- Die Gegenstände dürfen nicht verpfändet oder zur Sicherheit für die Forderungen eines Dritten bereitgestellt werden. Im Falle des Weiterverkaufs von nicht (vollständig) bezahlten Gegenständen ist die Gegenpartei verpflichtet, den gleichen Eigentumsvorbehalt wie in diesen Bedingungen zu erklären.
- Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Zahlung all unserer Forderungen gleich aus welchem Grund auch immer, erhalten wir durch das Entstehen der Forderung ein Besitzloses Pfandrecht an allen Gegenständen, in die unsere gelieferten Waren verarbeitet sind oder die daraus bestehen. Der von der Gegenpartei unterzeichnete Auftrag und unsere anschließende schriftliche Annahme gelten als privatschriftliche Urkunde im Sinne des Gesetzes.
Artikel 10. Eigentumsrecht Hilfsmittel
- Alle Formen, Werkzeuge und andere Hilfsmittel, die speziell für die Herstellung der an die Gegenpartei gelieferten Gegenstände angeschafft oder hergestellt wurden, verbleiben unter allen Umständen bei uns und stehen der Gegenpartei nicht zur Verfügung, auch nicht zur Inspektion.
Artikel 11. Höhere Gewalt
- Von höherer Gewalt auf Seiten des Verkäufers bzw. Auftragnehmers spricht man, wenn der Verkäufer bzw. Auftragnehmer nach Abschluss des Kaufvertrags daran gehindert wird, seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder den Vorbereitungen dazu nachzukommen, infolge von Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Unruhen, Brand, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, behördlichen Maßnahmen, Defekten an Maschinen, Störungen in der Energieversorgung, sowohl im Betrieb des Verkäufers/Auftragnehmers als auch bei Dritten, von denen der Verkäufer bzw. Auftragnehmer die benötigten Materialien oder Rohstoffe ganz oder teilweise beziehen muss, sowie bei Lagerung oder während des Transports, ob in Eigenregie oder nicht, und außerdem durch alle sonstigen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle oder des Risikobereichs des Verkäufers bzw. Auftragnehmers liegen. Wenn die höhere Gewalt unserer Meinung nach vorübergehender Natur ist, haben wir das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis die Umstände, die die höhere Gewalt ausmachen, nicht mehr bestehen. Ist nach unserer Einschätzung die höhere Gewalt dauerhaft, können die Parteien eine Regelung über die Auflösung des Vertrags und die damit verbundenen Folgen treffen.
Wir sind berechtigt, die Zahlung für Leistungen zu verlangen, die bei der Ausführung abgeschlossener Verträge erbracht wurden, bevor die Umstände eingetreten sind, die die höhere Gewalt verursacht haben.
Die Partei, die glaubt, in höhere Gewalt geraten zu (werden), muss die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
Artikel 12. Preis und Zahlung
- Die Preise des Verkäufers bzw. Auftragnehmers sind freibleibend und exklusive Mehrwertsteuer, sonstiger Steuern und Transportkosten. Darüber hinaus sind die Preise ohne eventuelle Preiserhöhungen für Dritte. Zudem gelten die auf der Website angegebenen Preise vorbehaltlich von Tippfehlern oder (noch nicht umgesetzten) Preisänderungen.
- Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Käufer ist nicht berechtigt, auf diesen Kaufpreis einen Betrag wegen einer von ihm behaupteten Gegenforderung in Abzug zu bringen.
- Alle vom Vertragspartner geleisteten Zahlungen dienen vorrangig zur Begleichung eventueller Zinsen und unserer Inkassokosten und anschließend zur Begleichung der ältesten offenen Rechnungen.
- Wenn der Käufer/Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt und einem Mahnschreiben mit einer Frist von einer Woche nicht nachkommt, ist der Verkäufer/Auftragnehmer berechtigt, den Kaufvertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst zu betrachten. In diesem Fall haftet der Käufer/Auftraggeber für den dem Verkäufer/Auftragnehmer entstandenen Schaden, einschließlich Gewinnverlust, Transportkosten und Mahnkosten.
- Wenn der Käufer/Auftraggeber aus irgendeinem Grund seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer/Auftragnehmer nicht erfüllt und der Verkäufer/Auftraggeber Maßnahmen ergreift, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Käufers. Die Gerichtskosten umfassen auch alle tatsächlichen Kosten der Rechts- und Prozessunterstützung während eines Verfahrens, die über den Liquidationstarif hinausgehen. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des Rechnungsbetrags mit einem Minimum von €115,- und der genannten Zinsen.
Artikel 13. Produkthaftung
- Der Verkäufer/Auftragnehmer schließt hiermit die Haftung für Sachschäden aus, wenn der durch das mangelhafte Produkt verursachte Schaden 500 € nicht überschreitet, oder einen solchen Betrag, wie er durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift im Rahmen der Produkthaftung angegeben wird.
- Wenn die in Absatz 1 genannte Haftung den darin angegebenen Betrag überschreitet, kann der Verkäufer/Auftragnehmer nur haftbar gemacht werden, wenn das Gut üblicherweise dazu bestimmt war, im privaten Bereich verwendet zu werden und vom Geschädigten auch hauptsächlich im privaten Bereich verwendet oder verbraucht wurde.
- Wenn die Anforderungen von Absatz 2 nicht erfüllt sind, schließt der Verkäufer/Auftragnehmer hiermit jede Haftung aus, es sei denn, es liegt Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vor.
- Wenn der Verkäufer/Auftragnehmer dem Käufer/Auftraggeber die Identität seines Lieferanten mitteilen kann, soll der Käufer/Auftraggeber diesen Lieferanten zuerst ansprechen.
Artikel 14. Geistiges Eigentum
- Falls an Gegenständen wie Modellen, Zeichnungen und ähnlichem, die bei der Vorbereitung oder Durchführung des Vertrages von uns oder in unserem Auftrag angefertigt wurden, geistige Eigentumsrechte gemäß dem Gesetz bestehen, stehen diese Rechte uneingeschränkt uns zu.
- Der Vertragspartner garantiert uns zu jeder Zeit, dass die Verwendung der von ihm übermittelten Daten oder anderweitiger Informationen uns nicht in Konflikt mit gesetzlichen Vorschriften oder geschützten Rechten Dritter bringt. Außerdem stellt er uns vollständig von allen direkten und indirekten Folgen der Haftung frei, die Dritte uns gegenüber aufgrund der Verletzung dieser Garantie geltend machen könnten.
Artikel 15. Haftung
- Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 11 wird der Kaufvertrag ohne gerichtliches Eingreifen aufgelöst, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer/Auftraggeber für insolvent erklärt wird, vorläufige Zahlungsaufschiebung beantragt oder durch Pfändung, Unterverwaltung oder auf andere Weise die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen oder Teile davon verliert, es sei denn, der Verwalter erkennt die aus diesem Kaufvertrag resultierenden Verpflichtungen als Masseschulden an.
- Durch die Auflösung werden gegenseitig bestehende Forderungen sofort fällig. Der Käufer/Auftraggeber haftet für den vom Verkäufer/Auftragnehmer erlittenen Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns und Transportkosten.
- Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 12 haftet der Verkäufer/Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen entstehen, die zugunsten des Käufers/Auftraggebers vom Verkäufer/Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern und/oder anderen Personen, die vom Verkäufer/Auftragnehmer beschäftigt oder beauftragt wurden oder dessen Dienstleistungen in Anspruch genommen wurden, erbracht werden oder wurden.
- Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer und die in Absatz 3 dieses Artikels genannten Personen von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer vermeintlichen Haftung des Verkäufers beruhen, die im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist.
Artikel 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf alle unsere Angebote, Verträge und deren Ausführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
- Die Parteien wählen den Gerichtsstand am Wohnsitz oder Geschäftssitz des Verkäufers.